Sie bestimmen, wieviel Beratung Sie wünschen oder benötigen. Das kann von sporadischen Besprechungen, Plankontrollen bis hin zur intensiven Begleitung während einzelner oder aller Phasen eines Bauvorhabens gehen. Es wird nur der effektive Aufwand verrechnet.
Sollten Planer zum ersten Mal eine Baute in diesem speziellen Bereich planen, unterstütze ich diese gerne in ihrer Arbeit, auch ohne dabei selber nach aussen zu treten.
Unterstützung ab der ersten Idee bei der Definition der Bedürfnisse des Betriebes auf Grund des angestrebten Zieles resp. der Absicht, welche hinter diesem steht. Erstellung eines Raumprogrammes. Im Falle eines An- oder Umbaus: Analyse des Bestehenden und des Wiederverwertbaren. Festlegung mit dem Betrieb, welche bestehenden Probleme mit den Bauarbeiten gleich mit gelöst werden sollen und Priorisierung derselben. Prüfen von Konzepten (Verpflegung, Reinigung, Aktivierung, ...). Auflisten, welche Unterlagen für eine Machbarkeitsstudie noch nötig sind und diese in Rücksprache mit dem Betrieb beschaffen bzw. erstellen oder in dieser Phase darauf verzichten.
Planerisch die Möglichkeiten mit einfachen Studien auf Grund der kommunalen und kantonalen Vorgaben sowie den erarbeiteten Unterlagen aus der Entwicklungsphase prüfen. Dies unter Berücksichtigung der allfällig vorhandenen Bausubstanz und der Topografie .
Sollte ein Architekturwettbewerb aus gesetzlichen Gründen notwendig sein oder dem Wunsch der Betreiberin entsprechen, so können die erarbeiteten Grundlagen hierzu verwendet werden. Die Ausarbeitung der SIA-konformen Wettbewerbsunterlagen müsste durch Dritte getätigt werden.
Allfällige Mitwirkung bei der Jurierung als Sachjuror.
Unterstützung der Baukommission und der Planer bei der Optimierung von Arbeitsabläufen im künftigen Haus und bei der Festlegung der Einrichtungen in Stationszimmern, Infrastrukturräumen, Nasszellen usw. Vertretung der Interessen der Betreiberin gegenüber Fachplanern und Architekten. Die architektonische Umsetzung liegt dabei beim beauftragten Architekten.
Unterstützung gegenüber Behörden soweit notwendig und erwünscht
Vertretung der Interessen der Betreiberin gegenüber dem mit der Ausführung beauftragten Unternehmen. Unterstützung der Betreiberinteressen bei der Materialisierung und der altersgerechten Ausführung. Allfällige Plankontrollen hinsichtlich der definierten Konzepte und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen.
Begleitung / Unterstützung der Betreiberin bei den Abnahmen